Überblick zum neuen Asyl- und Migrationspaket der EU

Am 23. September hat die EU-Kommssion einen neuen Reformvorschlag (»New Pact on Migration and Asylum«) für die Asylpolitik der EU vorgestellt. Unter anderem sind umfassendere Registrierungen als bisher mit Identifizierungen und Registrierungen mit Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitschecks an den EU Außengrenzen vorgesehen. Außerdem sind für bestimmte Personengruppen beschleunigte Grenzverfahren vorgesehen, beispielsweise für Geflüchtete, die die Behörden hintergehen wollen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die aus Ländern stammen, aus denen Antragsteller in der EU häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Während der Grenzverfahren gelten die Geflüchteten als nicht in die EU eingereist. Dies bedeutet auch, dass sie sich während der Dauer der Grenzverfahren und der sich bei Ablehnung anschließenden Rückführungsverfahren nicht frei bewegen dürfen und in geschlossenen Zentren untergebracht sind.  

Eine Pflicht zur Umverteilung von Geflüchteten aus überlasteten EU-Mitgliedsstaaten auf andere Mitgliedsstaaten nach einem bestimmten Schlüssel ist auch diesem Migrationspaket nicht vorgesehen, lediglich eine Pflicht zu Solidarität: Die EU-Mitgliedsstaaten könnten zum Beispiel nach dem Relocation-Prinzip Geflüchtete aufnehmen, Ressourcen bereitstellen oder sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“ eingehen. Bei „Abschiebe-Patenschaften“ , übernehmen Länder, die keine Geflüchteten aufnehmen möchten, die Verantwortung für die Abschiebung von abgelehnten Geflüchteten aus anderen Ländern. Gffs. beinhaltet dies auch eine Aufnahme in das eigene Land,  um sie dann von dort aus abzuschieben. Dies dient der Entlastung überlasteter Mitgliedsstaaten. Wie sie aber  ihre Pflicht zur Solidarität gestalten, bleibt letztendlich den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Somit besteht  die Gefahr, dass nur wenige Länder auch wirklich Geflüchtete aufnehmen und die meisten ihre Pflicht zur Solidarität lediglich in Form von Ressourcen oder „Abschiebe-Patenschaften“ erfüllen.

Neben den konkreten Maßnahmen betont die EU-Kommission, sich um eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von Migranten und Geflüchteten bemühen zu wollen.

Reaktion von PRO ASYL auf das neue Migrationspaket

In einer von PRO ASYL verfassten Pressemitteilung kritisiert Günther Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den New Pact on Migration and Asylum sehr scharf. Er ruft das EU-Parlament  dazu auf, den Pakt  abzulehnen und so den Rechtsstaat und die Menschenrechte aller Geflüchteten zu verteidgen.

Vor allem das sogenannte „Screening“  und das beschleunigte Grenzverfahren bereitet PRO ASYL große Sorgen: Der Mechanismus zum Vorsortieren von Geflüchteten lasse ein Zwei-Klassen-Asylsystem entstehen und verhinderee faire Asylverfahren an den Grenzen, da es keine umfassende, individuelle Prüfung der Fluchtgründe gebe. Laut PRO ASYL drohe der Pakt somit, den Rechtsstaat an den Außengrenzen abzuschaffen.

Auch bemängelt PRO ASYL, dass es auf Grund von zu langsamen Registrierungsprozessen erneut zu überfüllten Zentren kommen könnte, in denen Geflüchtete über 6 Monate unter Haftbedingungen und ohne Zugang zu Rechtsberatung ausharren müssen. Innerhalb weniger Monate könnten so weitere Hotspots entstehen, in denen Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen.

Auch die Pflicht zu Solidarität ist laut PRO ASYL lange nicht zufriedenstellend: Dass die Mitgliedsstaaten nun die Option haben, ihre Pflicht zur Solidarität wahrzunehmen, ohne Geflüchtete aufzunehmen, wird höchstwahrscheinlich von vielen Ländern auch so umgesetzt werden. Die neue europäische Solidarität heiße, sich darin einig zu sein, Menschen abzuschieben, so Pro Asyl.