Handyauslesung durch das BAMF bei Asylsuchenden

Drei Geflüchtete haben Klage eingereicht

Seit 2017 sammelt das BAMF routinemäßig Daten aus elektronischen Geräten von Asylsuchenden, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Das soll helfen die Identität der Geflüchteten zu klären. Dieses Vorgehen wird vielfach kritisiert  und nun unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte drei Geflüchtete, deren Daten ausgelesen worden sind, um eine gerichtliche Überprüfung der staatlichen Praxis herbeizuführen.

Das Problem bei der Auslesung von Datenträgern ist einerseits, dass das damit verfolgte Ziel der Bundesregierung, nämlich „Asylmissbrauch“ und „Identitätstäuschungen“ aufzudecken und vorzubeugen, in keinster Weise erreicht wird. Das Verfahren ist fehleranfällig, kostenintensiv und nutzlos, da Daten nur in etwa einem Drittel aller Fälle zu Rate gezogen werden und in nur zwei Prozent Abweichungen zu den Angaben der Asylsuchenden festgestellt worden sind (Zahlen von 2018).

Andererseits greift das Vorgehen zutiefst in die Privatsphäre von Betroffenen ein, da sich auf ihren Datenträgern, insbesondere Smartphoness, oft sehr sensible und intime Informationen befinden. Davon macht sich das BAMF Ländervorwahlen von Anrufen, Nachrichten und Internetseiten, login-Namen und Lokationsdaten der Datenträger zu Nutze, und analysiert den Sprachgebrauch auf der Basis von Nachrichten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte aller Menschen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte zielt auf eine gerichtliche Überprüfung der gesetzlichen Grundlage durch das Bundesverfassungsgericht ab, die letztendlich allen Betroffenen zugute kommen kann.