Termine

Sommertagung 2026

11. Juli 2026 - 10:00 bis 17:00 Uhr

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 11. Juli 2026, in den Bürgerräumen in Stuttgart-West (Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart). Dieses Mal werden wir uns einem gemeinsamen Thema widmen, das zurzeit alle, die im Bereich Flucht und Asyl aktiv sind, beschäftigt: Die GEAS-Reform. Im Hauptvortrag wird Dr. Anja Bartel vom Flüchtlingsrat BW Aktuelles zum Thema Flucht und Migration aus der Landespolitik präsentieren und dabei einen Fokus auf den Koalitionsvertrag legen. In zwei Themenphasen können Sie Ihr Wissen zu unterschiedlichen Aspekten der GEAS-Reform vertiefen. Dazwischen werden neue Initiativen aus Baden-Württemberg vorgestellt und es wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Interessierte und Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen in Englisch, Dari und Arabisch. Die Bürgerräume sind barrierefrei zugänglich.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

ab 09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung mit Kaffee und Gebäck

10:30 Uhr: Hauptvortrag

Was plant die neue Landesregierung? – Flucht und Migration im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

Im Mai 2026 hat die neue baden-württembergische Landesregierung ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 166 Seiten schildern Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorhaben für Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre. Doch was plant die Landesregierung eigentlich mit Blick auf Flucht und Migration? Der Vortrag untersucht relevante Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag und ordnet diese kritisch ein. Außerdem wird beleuchtet, welche Bilder von Flucht und Migration dabei durch die Landesregierung gezeichnet werden.

Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat BW

11:45 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag:

Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird die Auslagerung migrations- und asylpolitischer Aufgaben an Staaten außerhalb der EU weiter vorangetrieben. Dies zeigt sich in den geplanten sogenannten „Return Hubs“, in welchen Personen ohne Schutzstatus untergebracht werden sollen, deren Abschiebung in die Herkunftsländer derzeit nicht möglich ist. Darüber hinaus wird diskutiert, Asylverfahren künftig vollständig in Zentren außerhalb der EU durchzuführen. Der Vortrag gibt einen Überblick über diese Entwicklungen und ordnet die damit verbundenen Externalisierungstendenzen kritisch hinsichtlich menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.

Referent: Christian Jakob, Autor und Journalist

Änderungen im Asylverfahren

Durch die GEAS-Reform sollen die Asylverfahren europaweit weiter vereinheitlicht werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Antragstellung auf Asyl und den Verfahrensablauf? Was ändert sich bei den Zuständigkeiten, Fristen und Mitwirkungspflichten? Inwieweit ist weiterhin effektiver Rechtsschutz möglich? Und welche Punkte sind bislang in der Praxis ungeklärt?
Der Workshop gibt eine grundlegende Einführung zu diesen Fragen und richtet sich vor allem an Personen, die sich noch nicht eingehend mit der GEAS-Reform beschäftigt haben. Es wird dabei auch genügend Zeit für Fragen und Diskussion geben.

Referent: Sebastian Röder, Flüchtlingsrat BW

3. Vortrag:

Das neue Dublin-System

Seit dem 12. Juni 2026 regelt die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) die Zuständigkeiten der EU-Staaten im Asylverfahren – nicht wie zuvor die Dublin-III-Verordnung. Inwiefern verändert sich das bisher bekannte Dublin-System dadurch?  Welche neuen Mitwirkungspflichten gibt es? Wie wird die Überstellung geregelt? Neben der Möglichkeit von sogenannten „Sekundärmigrationszentren“ gibt es auch einen neuen Solidaritätsmechanismus, der die gerechtere Verteilung von Asylsuchenden garantieren soll. Wird dies allerdings wirklich gelingen?

Referent*in: N. N.

4. Vortrag:

Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

Seit Februar 2026 gibt es neben der nun erweiterten nationalen Liste an sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten auch eine EU-weite Liste. Außerdem gelten auch EU-Beitrittskandidaten als „sicher“. Asylgesuche aus „sicheren“ Herkunftsländern werden im beschleunigten Verfahren durchgeführt, deren Prüfung maximal drei Monate dauern darf. Schutzsuchende müssen dabei die gesetzliche Vermutung, dass im Herkunftsland keine staatliche Verfolgung drohe, widerlegen. Was bedeutet das für die Asylverfahren und den Rechtsschutz?  Welche Einschränkungen haben Geflüchtete aus „sicheren“ Herkunftsstaaten?

Referent*in N. N.

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Vernetzungsrunde

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Amnesty Activism BW
  • Flüchtlingskonferenz
  • Next Afghan Generation

15:15 Uhr: Pause

15:30 Uhr: Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase I.

1. Vortrag: Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform
2. Vortrag: Änderungen im Asylverfahren
3. Vortrag: Das neue Dublin-System
4. Vortrag: Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

17:00Uhr: Ende

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Veranstaltung

Anmeldung

Sommertagung 2026

 

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Themenphase II

 

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