12. August 2026
Lange wurde darauf gewartet: Mit Erlass vom 04.08.2026 hat das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg (JuM) überraschend seine eigenen Vorgaben geändert und übernimmt nun endlich die Kosten der obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) (§ 188 Abs. 4 SGB V) für Menschen im AsylbLG-Grundleistungsbezug. Die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung soll verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen. Menschen, die […]