Eine Familie und trotzdem voneinander getrennt. Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nun ausgesetzt und Betroffene leiden unter enormen psychischen und sozialen Folgen.
Diese Bilanz ziehen das International Refugee Assistance Projekt (IRAP) und der Deutsche Caritasverband in ihrem Bericht „Familien leben ausgesetzt: Zwischenbilanz nach einem Jahr Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“. Verdeutlicht wird das Leid und die zeitgleiche Dysfunktionalität, Langwierigkeit und den erschwerten Zugang zum Rechtsschutz durch den Ablauf der Einzelfallprüfung für Härtefälle. Die Härtefallregelung, die die grund- und menschenrechtliche Last der Aussetzung auffangen sollte, droht damit, ins Leere zu laufen.
Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus einer Umfrage unter knapp 300 Migrationsberaterinnen und -beratern und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis des International Refugee Assistance Project mit der Aussetzung zusammen und ordnet diese in höchstgerichtliche Rechtsprechung ein. Ein Vergleich mit der Praxis anderer EU-Staaten macht darüber hinaus deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber die Aussetzung ausgesprochen restriktiv ausgestaltet hat.