Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für die rechtliche und praktische Arbeit mit sich. Unter dem Titel „Was ändert sich mit dem neuen GEAS? – Ausgewählte Praxisfragen für die Beratung“ lädt Sie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg herzlich zu einer Online-Fortbildung am Montag, den 14.09.2026, von 18:00 bis 20:00 Uhr ein.
Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Heiko Habbe wollen wir sowohl inhaltliche Verschärfungen als auch neue verfahrensrechtliche Herausforderungen diskutieren.
Die Schwerpunkte der Fortbildung:
- Inhaltliche Neuerungen in der Praxis:
- Sekundärmigrationszentren: Wie werden die neuen Zentren geplant und welche Bedingungen gelten dort? Muss die Unterbringung rechtlich als Form des Freiheitsentzuges begriffen werden?
- Zukunft des Kirchenasyls: Welche Spielräume und Risiken verbleiben nach der Reform?
- Grenzverfahren: Der Wechsel vom klassischen Flughafenasylverfahren hin zu den neuen, verschärften Außengrenzverfahren.
- Verfahrensbeschleunigung: Die Zunahme von „beschleunigten“ Verfahren und deren direkte Konsequenzen für die Betroffenen.
- Familienasyl bzw. familiäre Aufenthaltserlaubnis
- Beschäftigungserlaubnis
- Verfahrensfragen in der Beratung:
- Das Zusammenspiel der neuen EU-Verordnungen parallel zum nationalen Asylgesetz (AsylG).
Über den Referenten:
Herr Heiko Habbe ist Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsberater*innenkonferenz. Er arbeitet überwiegend in der Kirchlichen Hilfsstelle „Fluchtpunkt“ in Hamburg und ist Dozent an der Refugee Law Clinic der Universität Hamburg.
Organisatorische Details:
- Datum / Uhrzeit: Montag, 14.09.2026, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Ort: Online (der Zugangslink wird Ihnen einige Tage vor dem Termin zugeschickt)
- Anmeldung und Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung über das unten stehende Formular ist erforderlich.