Kürzlich erschien der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2019. Der Bericht beinhaltet Fallbeispiele zum Verständnis der Entscheidungspraxis sowie einen Überblick über die Entscheidungsbilanz 2019. Letztere verdeutlicht, dass die Übereinstimmungsquote der Entscheidungen des Innenministeriums mit denen der Kommission mit 82 Prozent deutlich höher lag als im Vorjahr. Insgesamt ordnete das Ministerium im Jahr 2019 in 32 Fällen (dies betraf 68 Personen) abweichend von den ausländerrechtlich festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis an.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission zeigt außerdem, dass die Gesamtzahl der Härtefalleingaben im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr von 171 auf 139 zurückging. Es fanden lediglich sieben anstatt zehn Sitzungen wie im Jahr 2018 statt. Der Großteil dieser Eingaben betraf alleinstehende Männer, die überwiegend in den Jahren 2014 und 2015 aus afrikanischen Ländern (vor allem aus Gambia) eingereist sind. Insgesamt traf die Härtefallkommission letztes Jahr 187 Entscheidungen, wovon sich einige auf Eingaben aus dem Jahr 2018 bezogen. 67 Eingaben befand die Kommission für missbräuchlich und lehnte sie daher als unzulässig ab. Diese Entscheidung wurden vor allem im Hinblick auf solche Fälle getroffen, in welchen der jeweilige Herkunftsstaat für sicher erklärt wurde, bereits ein Rückführungstermin feststand und keine nennenswerten Integrationsleistungen nachgewiesen werden konnten. Weitere 19 Fälle wurden wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht zur intensiven Beratung zugelassen. Hierbei beschränkten sich die Antragsgründe häufig auf bereits vom BAMF getroffene, rechtliche oder tatsächliche Feststellungen. Die Härtefallkommission sieht sich nicht als Supervisionsinstanz für asylrechtliche Entscheidungen, zielstaatsbezogene Umstände seien alleine vom BAMF zu prüfen.
Mit 101 Eingaben (ungefähr 30 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr) setzte die Kommission sich im Jahr 2019 intensiv auseinander. Die Entscheidung für ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Hierbei wägt die Kommission negative Aspekte, wie Straftaten, mangelnde Mitwirkung bei der Klärung der Identität, zu erwartende Belastung öffentlicher Kassen gegen positive Gesichtspunkte, wie erbrachte Integrationsleistungen oder Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen ab. Auf dieser Grundlage richtete die Kommission in lediglich 39 Fällen (33 Prozent aller Eingaben und fünf Prozent mehr als im Jahr 2018) ein Härtefallersuchen an das Innenministerium.