Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben wir beschlossen, unseren für den 7. November in Karlsruhe geplanten Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ in Karlsruhe nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen werden an diesem Termin zwei der vorgesehenen Beiträge online präsentiert. Die genauen Uhrzeiten werden zeitnah ergänzt. Für die Veranstaltungen können Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden. Sie bekommen einige Tage vor den Veranstaltungen Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.
Rechte in der Erstaufnahme, 13.45 – 15.45 Uhr
Referentin: Anne-Marlen Engler (ref. lur, Berlin/Jena)
Die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verwendete Hausordnung ist in verschiedenen Punkten grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Anja Lederer und Anne-Marlen Engler. Die Autorinnen kritisieren das Fehlen von Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form Eingriffe gerechtfertigt sind, sowie die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an private (Security-)Firmen ohne gesetzliche Grundlage. Andere Grundrechtsverletzungen ergeben sich etwa durch die strengen Besuchsregulierungen oder die regelmäßigen Zimmerkontrollen, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen.
Faire Asylverfahren?, 10.30 – 12.30 Uhr
Referentinnen: Dr. med. Katharina Corrinth (Verein Unterstützung traumatisierter Migranten e.V.) und Beate Deckwart-Boller (Einrichtungsleitung Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge Karlsruhe)
Asylverfahren stellen Asylsuchende vor die große Herausforderung, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen. Das ist besonders schwierig für besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die traumatisiert sind. Deshalb ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Diese soll seit 2019 durch die entscheidende Behörde selbst, das BAMF, durchgeführt werden. In dieser Arbeitsgruppe gehen die Referentinnen den Fragen nach, welche Folgen politisch gewollte Schnellverfahren für besonders Schutzbedürftige haben. Wie können besonders Schutzbedürftige identifiziert und unterstützt werden, um Trauma etc. im Asylverfahren geltend machen zu können? Wie können Verfahrensgarantien kommuniziert und eingehalten werden können? Was bedeutet die Asylverfahrensberatung des BAMF für Geflüchtete und die bereits bestehenden unabhängigen Verfahrensberatungsstellen?
Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist am Freitag, 6. November um 16 Uhr geschlossen worden.