Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für den Aufbau einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gestartet. Dieses war war Teil eines zum neuen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes, demnach der Bund zur Förderung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Beratung verpflichtet ist. So wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren am 1. Januar 2023 unter anderem §12a des Asylgesetzes (AsylG) vollständig neu gefasst. Darin heißt es nun in Satz 1: „Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“ Mit der Beratung im Sinne des §12a AsylG sollen künftig also nichtstaatliche Organisationen beauftragt werden. Der Förderaufruf wurde auf der Webseite des BAMF veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationsverbund Asyl & Migration, 01.02.2023: Bundesregierung startet Förderprogramm für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
- BAMF, 31.01.2023: Förderaufruf für die Umsetzung einer flächendeckenden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)