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Ausstellungszeiträume von Duldungen

Oft werden Duldungen nur für einen kurzen Zeitraum ausgestellt. Verlängerungen sind für Betroffene und Mitarbeitende in den Ausländerbehörden/Landratsämter zeitraubend und aufwendig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun auf Anfrage mitgeteilt über welche Zeiträume Duldungen in der Regel erteilt werden sollen:

  • Duldungsersterteilungen: 3 Monate
  • Duldungsverlängerungen: 6 Monate
  • Duldungen nach § 60b AufenthG (sog. „Duldung Light“): 6 Monate
  • Duldungen in Dublin-Fällen: 3 Monate

In Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Duldungszeiträumen vorgenommen werden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für Fälle des Sonderstabs Gefährliche Ausländer.