Die aktuellen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) bieten Einblicke in die Anzahl der registrierten Ausländer*innen mit verschiedenen Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeiten. Die Daten verdeutlichen die Situation im Bereich Asyl und Schutz geflüchteter Menschen in Deutschland.
Bis zum Stichtag am 30. Juni 2023 befanden sich laut AZR 44.500 Ausländer*innen mit einer Asylberechtigung nach dem Grundgesetz. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.405 Asylberechtigten, Syrien mit 5.989 Betroffenen und Iran mit 5.363 Personen.
Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 755.626. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 373.887 Personen vor dem Irak mit 106.079 und Afghanistan mit 64.795.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 307.471 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 221.426 Personen sowie Irak mit 22.491 und Afghanistan mit 19.076.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zur Jahresmitte 174.845 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (112.922) vor Irak (10.497) und Syrien (6.581).
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 224.768 an, wobei 27.954 Betroffenen aus dem Irak kommen, gefolgt von Afghanistan mit 16.067 und Nigeria mit 14.110.
- Antwort der Bundesregierung (20/8182) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7829)Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/8046), 18.08.2023: Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023