Der Flüchtlingsrat Niedersachesen sammelt Einzelfälle von Betroffenen, bei denen Familienangehörige nicht über die Dublin III Verordnung nach Deutschland einreisen konnten. Diese sollen noch vor Weihnachten gebündelt und dann der Bundesregierung vorgelegt werden.
Gesucht werden folgende Fallkonstellationen:
- Einzelfälle aus Griechenland, die wegen verfristeter Übernahmeanträge unter der Dublin III Verordnung abgelehnt wurden
- Einzelfälle aus Griechenland, die nicht Dublin-Fälle sind, aber „hängen“
- Einzelfälle aus anderen Ländern, bei denen aufgrund verfristeter Dublin-Übernahmeanträge ein Familiennachzug nicht zustande kommt
- Einzelfälle aus anderen Ländern, bei denen aufgrund übersteigerter Anforderungen der Botschaften oder aus anderen Gründen eine Visumserteilung nicht erfolgt
Wer entsprechende Personen begleitet, kann eine Darstellung des Falles, am besten mit dem BAMF Aktenzeichen, an Karim Alwasiti schicken: ka@nds-fluerat.org