Termine

OVG Sachsen: Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen struktureller Überlastung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen hat mit Beschluss vom 14.02.2023 – 3 E 2/23 – über eine Untätigkeitsklage gegenüber der Einbürgerungsbehörde entschieden.

Welche Bearbeitungszeit für Anträge im Einzelfall angemessen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Sofern die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, kann dies allenfalls bei einer vorübergehenden Erscheinung als zureichender Grund gelten, jedenfalls aber nicht mehr dann, wenn von einer strukturellen Überlastung auszugehen ist.

(Leitsätze von asyl.net)