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Seit 1. Juni 2024: Inkrafttreten der Chancenkarte und weiterer Neuregelungen

Zum 1. Juni 2024 ist die dritte und letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Umgesetzt wurden nun insbesondere die Regelungen zur Chancenkarte und eine Erhöhung des Kontingents für die sogenannte Westbalkanregelung. Außerdem ist es künftig in vielen Fällen (vor allem bei Studienzwecken) nicht mehr notwendig, dass die Ausländerbehörde am Visumverfahren beteiligt werden muss.