Begleitung von Mandant*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen
Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat wichtige Hinweise für Rechtsanwält*innen erstellt, in denen die Problematiken des Zugangs zu und der tatsächlichen Vertretung von Mandant*innen sowie der Durchführung der „unabhängigen“ behördlichen Asylverfahrensberatung durch das BAMF in Erstaufnahmeeinrichtungen thematisiert werden.
So hat das „Bundesamt nach Unionsrecht zwar eine Informationspflicht gegenüber dem Asylantragsteller hinsichtlich seiner Rechte, Pflichten und den Ablauf des Asylverfahrens (Art. 8 Abs. 1 RL 2013/32/EU)… Eine „individuelle Verfahrensberatung“ (§12aSatz 4 AsylG) durch die Asylbehörde ist jedoch unzulässig. Vielmehr haben die Behörden sicherzustellen, dass Asylantragstellende in allen Phasen des Verfahrens effektiv Gelegenheit erhalten, anwaltlich beraten zu werden (Art. 22 Abs. 1 RL 2013/32/EU).“
- Ausschuss Migrationsrecht der BRAK, März 2020: Hinweise für die Vertretung von Mandantinnen und Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung