Seit nun mehr siebzig Jahren können sich Menschen auf der Flucht auf geltendes Völkerrecht berufen, wenn sie in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung suchen. Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen. Zuvor gab es, wenn überhaupt, nur bilaterale Abkommen.
Vom Schutz für Europäer*innen zum Schutz für alle
1951 war das Abkommen noch auf den Schutz der europäischen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges ausgelegt und wurde über die Jahre zunehmend verallgemeinert: Zeitliche und geographische Begrenzungen der Konvention wurden durch das sogenannte „Protokoll von 1967“ aufgehoben. Inzwischen sind insgesamt 149 Staaten der Konvention oder dem Protokoll beigetreten und haben sich damit verpflichtet, flüchtenden Menschen besonderen Schutz zu gewähren und die Wahrung grundlegender Rechte sicherzustellen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise Religions- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit und Bildung. Zentrale Bedeutung kommt außerdem dem Non-Refoulement-Prinzip zu: Dieses Rechtsprinzip legt fest, dass Geflüchtete nicht in Staaten ausgewiesen oder zurückgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Wer ist denn überhaupt ein „Flüchtling“?
Auch das wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention erstmals genau definiert. Ein „Flüchtling“ ist demnach jede Person, die aufgrund persönlicher Verfolgung „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ aus ihrem Heimatland flüchten musste. In diesem Fall kommt der Heimatstaat nicht mehr seiner grundlegenden Schutzverantwortung gegenüber seinen Staatsbürger*innen nach. Daher springt die internationale Staatengemeinschaft ein und garantiert so für die Rechte der verfolgten Person, wo es der Heimatstaat nicht leisten kann oder möchte.
Zwar bildet demnach die GFK die historische Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz, inzwischen gibt es aber noch weitere europäische und nationale Schutzformen, die unter anderem über ein Asylverfahren zuerkannt werden können.
70 Jahre alt – und noch immer aktuell?
Weltweit sind 82,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2020) auf der Flucht. Allein 2020 flüchteten durchschnittlich 30.684 Menschen pro Tag – das sind mehr als jemals zuvor. Siebzig Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konvention ist wirksamer Flüchtlingsschutz also wichtiger denn je.
Weiterführende Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention:
- Der Schweizer Flüchtlingsrat erklärt in diesem Video weitere Details zur Genfer Flüchtlingskonvention.
- Auf dieser Übersichtsseite beleuchtet der UNHCR die Geschichte der Konvention noch genauer.
- Die Konvention finden Sie außerdem hier zum Nachlesen.