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Online-Dienst: Beantragung anwaltlicher Beratungshilfe

Der neue kostenlose Online-Dienst soll dabei helfen, digital anwaltliche Beratungshilfe für bedürftige Menschen zu vereinfachen – durch einen vollständig digitalen Antrag auf Beratungshilfe. Auf service.justiz.de kann man hierfür durch ein Vor-Ab Check ermitteln, ob einem Beratungshilfe zusteht. Falls ja, lässt diese sich ab sofort online beantragen. 

Durch digitalen Fortschritt soll hier zweierlei geschafft werden: die Entlastung der Justiz und ein vereinfachter Zugang zu Recht und Beratung. Das Ausfüllen des Antrags wird im neuen Portal zudem durch leichte Sprache und sprachliche Hilfestellunen erleichtert.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe richtet sich an Menschen, die Rechtshilfe außerhalb eines Gerichtsverfahrens benötigen, jedoch über keine finanziellen Mittel verfügen. Betroffene haben aus diesem Grund die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, um so eine anwaltliche Beratung (außerhalb eines Gerichtsverfahrens) zu erhalten.

Das Bundesjustizministerium und der DigitalService des Bundes haben gemeinsam an dem Projekt der „Digitalen Rechtsantragsstelle“ gearbeitet, um unter anderem rechtliche Unterstützung für Betroffene zugänglicher und intuitiver zu gestalten.