Seit fast zwei Jahren ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Viele haben das Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt, viele haben es schon erhalten. Andere stehen schon vor einem Übergang in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b AufenthG, die im Anschluss an das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt werden soll. An all diese Menschen richtet sich die Arbeitshilfe. Sie stellt die Voraussetzungen und Funktionsweise des Chancen-Aufenthaltsrechts dar, erklärt was man für den Übergang in einen sicheren Aufenthalt tun muss und gibt praktische Tipps.
- FRBW, Dezember 2024: Das Chancen-Aufenthaltsrecht