Immer wieder ist von geflüchteten Menschen mit besonderem Schutzbedarf/besonders schutzbedürftigen Geflüchteten die Rede. Doch welche Personen sind mit diesem Begriff eigentlich gemeint? Wie wird festgestellt, wer als besonders schutzbedürftig gilt? Welche Rechte ergeben sich daraus für die betroffenen Personen? Und wie können ehrenamtlich Engagierte unterstützen?
Um diese Fragen zu beantworten hat der Flüchtlingsrat eine Arbeitshilfe für ehrenamtlich Engagierte erstellet. Diese bezieht sich auf die Situation in Baden-Württemberg. Sie bietet einen ersten Überblick über die Situation von geflüchteten Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf. Neben allgemeinen Informationen zu schutzbedürftigen Personen enthält die Arbeitshilfe Informationen zu Personengruppen, auf die sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg im Projekt „Perspektive durch Partizipation“ besonders fokussiert.
Dies sind die folgenden:
- Geflüchtete Menschen mit Behinderungen
- Betroffene von Folter, Vergewaltigung und Gewalt
- Unbegleitete Minderjährige
- LSBTI*-Geflüchtete
Die Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Dezember 2024: Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten