Geflüchtete aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ haben im Asylverfahren sehr geringe Chancen auf einen Schutzstatus. Hinter dem Konzept „sichere Herkunftsstaaten“ steckt die Idee, dass es sich dort sicher leben ließe. Und dennoch müssen viele fliehen und stellen einen Asylantrag. Gerade in der Westbalkan-Region bestehen erhebliche menschenrechtliche und strukturelle Defizite.
Das Gutachten hinterfragt die Einstufung von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien als „sicher“. Die Lage vor Ort zeigt, dass es Verfolgungssituationen gibt, die dazu führen, dass Menschen fliehen müssen, um zu überleben. Das Gutachten gilt als Schattenbericht zum Bericht der Bundesregierung von 2024 über die Menschenrechtslage in den „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Westbalkan-Region.
- Seán McGinley, Dezember 2024: Die »sicheren Herkunftsstaaten« des Westbalkans. Stellungnahmen & Gutachten