Unbegleitete Minderjährige können aufgrund des Vorrang des Kindeswohls nicht einfach so abgeschoben werden. Dennoch versuchen Behörden, Abschiebungen einzuleiten und teilweise durchzuführen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat einen Überblick zu rechtlichen Möglichkeiten und dem praktischen Umgang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erstellt, welcher der Jugendhilfe und Vormundschaft mehr Handlungs- und Rechtssicherheit geben soll.
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