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(Teilweiser) Stopp für Abschiebungen in den Iran bis zum 31.12.2023

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage darauf verständigt, dass bis zum 31.12.23 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden sollen und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbst-Sitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst.

Ausnahmen kann es laut BMI geben für Gefährder*innen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sowie Menschen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Abgeschoben werden können auch Personen, die „hartnäckig“ ihre Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung verletzen.

Der Beschluss ist zwar nicht in den freigegebenen Beschlüssen enthalten, ist aber im Thüringer Erlass vom 23.08.2023 und einem Bericht des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 22.08.2023 erwähnt.