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Aktualisierung Arbeitshilfe: Erlöschen, Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus

Wenn im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt, gilt dieser Status ohne zeitliche Befristung. Die Entscheidung über den Status trifft in aller Regel das BAMF. An diese Entscheidung ist die für die Erteilung der darauf aufbauenden Aufenthaltserlaubnis zuständige Ausländerbehörde gebunden. Dementsprechend muss sie eine Aufenthaltserlaubnis, die auf einem vom BAMF festgestellten Schutzstatus beruht, immer weiter verlängern, solange der Schutzstatus besteht.
Erst wenn dieser entfallen ist, kommt die Versagung oder der Entzug des Aufenthaltstitels in Betracht. Nach dem Asylgesetz kann der Schutzstatus kraft Gesetz erlöschen oder in Folge eines Widerrufs oder einer Rücknahme wegfallen.  
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, die Arbeitshilfe Erlöschen, Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus entsprechend der aktuellen Rechtslage aktualisiert.


Flüchtlingsrat BW, Juli 2024: Erlöschen, Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus.

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