Die sog. Dublin-III-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat des sog. Dublin-Raums für Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Bei jeder Person, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst geprüft, ob Deutschland überhaupt für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Damit soll auch verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen Ländern des sog. Dublin-Raums stellt oder sich kein Mitgliedstaat für die Person verantwortlich zeigt.
Die vorliegende ins Arabische und Englische übersetzte Arbeitshilfe erklärt den Ablauf des Dublin-Verfahrens.
Man kann die arabische Version auch kostenlos unter „Informationsmaterial“ im Shop in gedruckter Form bestellen.
- Flüchtlingsrat BW, August 2024: Arbeitshilfe auf Arabisch: Das Dublin-Verfahren.
- Flüchtlingsrat BW, November 2024: Arbeitshilfe auf Englisch: Das Dublin-Verfahren.