Das Ausländerzentralregister ist ein Register der öffentlichen Verwaltung. Hier werden personenbezogene Daten zu jeder Person gespeichert, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Das sind 26 Millionen Datensätze, auf die mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen Zugriff haben. Beispielsweise Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Die Menge und die Art der gespeicherten Daten, sowie die Zugriffsrechte darauf sind höchst bedenklich.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat zwei Dokumente zur Datensammlung im Ausländerzentralregister herausgebracht. Eine Studie zeigt, dass kaum Mechanismen zum Schutz besonders sensibler Daten existieren und das Missbrauchspotenzial enorm ist. Gerade von Geflüchteten finden sich viele sensible Daten, wie beispielsweise Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen. Ein Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Die Datensammlung ist nämlich nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt. Besonders die Speicherung von Asylbescheiden verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da sie Angaben zu Krankheiten, sexueller Orientierung und politischen Überzeugungen enthalten können.
- Sarah Lincoln, Januar 2022: Das Ausländerzentralregister: Eine Datensammlung außer Kontrolle