Handreichung „Einbürgerung von Schutzberechtigten“

Viele geflüchtete Menschen leben bereits seit einigen Jahren mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich einbürgern lassen und erhalten dann einen deutschen Pass. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gehen umfassende Rechte einher (zum Beispiel Freizügigkeit in der EU, Wahlrecht und ein möglicher konsularischer Schutz im Ausland). Die Handreichung zeigt auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit schutzberechtigte Personen eingebürgert werden können. Sie kann kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen und in gedruckter Form bestellt werden.

Diese Publikation entstand im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2021“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.