Geflüchtete Frauen und Mädchen sind oft Gewalt ausgesetzt und haben schwierigeren Zugang zu Unterstützung bei Gewaltvorfällen – und das nicht allein im Herkunftsland. Ihre Lebenswirklichkeit ist an vielen Stationen ihres Lebens, in vielerlei Hinsicht und durch verschiedene Täter*innen von Gewaltverhältnissen geprägt. Dies betrifft häufig auch den monate- oder jahrelangen Fluchtweg und endet nicht mit der Ankunft in Deutschland.
Im Februar 2018 trat die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Diese sogenannte „Istanbul-Konvention“ hat den Zweck, Frauen vor Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.
Ein aktueller Bericht geht nun der Frage nach, inwieweit die zentrale Verpflichtung der Istanbul-Konvention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung, in Bezug auf geflüchtete Menschen in Deutschland umgesetzt ist, und zeigt auf, wo noch Verbesserungen notwendig sind. Verfasserinnen dieses Berichts sind Expertinnen von Flüchtlingsräten aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, von PRO ASYL und der Universität Göttingen.
- Pro Asyl u.a. (Hrsg.) 2021: „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“