Viele Geflüchtete haben einen Aufenthaltstitel entweder im Asylverfahren oder über eine Bleiberechtsoption erhalten. Doch man kann auch mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander besitzen oder von einem Aufenthaltstitel in einen anderen wechseln. Dies bringt unter Umständen Vorteile beim Familiennachzug und bei der Aufenthaltsverfestigung mit sich.
Die neue Arbeitshilfe der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat eine Tabelle erstellt, die zeigt mit welchem Aufenthaltstatus ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Bildungs- und Erwerbsmigration möglich ist. Hier gibt es besonders nach dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 neue Möglichkeiten für Geflüchtete.