Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG

19. Mai 2022 - 09:30 bis 11:30 Uhr

In Modul 3 der NIFA-Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ für haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit geht es um die „Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG“: Geduldete mit beruflicher Qualifikation können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG bekommen. Auch Geflüchtete mit einer Ausbildungsduldung haben nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG. Das Online-Seminar informiert über die Voraussetzungen und was bei der Antragsstellung beachtet werden muss.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Der Fortbildungstermin findet über die Plattform Zoom statt.

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