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Online-Veranstaltung: Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten: Wie geht es nach dem Chancenaufenthalt weiter?

21. Mai 2024 - 11:00 bis 12:00 Uhr

Die Veranstaltung der überregionalen Fachberatungsstelle NIFA plus – „Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“und NUiF – „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ richtet sich an Arbeitgebende, Unternehmen oder Betriebe, die Geflüchtete beschäftigen oder einstellen möchten, insb. an Arbeitgebende von Geflüchteten mit Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG.

Ende 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wurde für Geduldete, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sollten die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse bei nachhaltiger Integration erfüllt werden.   

In dieser praxisorientierten Online-Veranstaltung erfahren Sie mehr über die Übergänge vom Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG zu den Aufenthaltstiteln bei nachhaltiger Integration nach §25a und §25b AufenthG. Es werden die Voraussetzungen der beiden Bleiberechte skizziert und anhand von Praxisbeispielen unterschiedliche Übergangszenarien beleuchtet. Ein besonderer Fokus wird auf die Rolle von Erwerbsarbeit für die Lebensunterhaltssicherung gelegt: Inwieweit können Arbeitgeber*innen aktiv zur Unterstützung eines reibungslosen Übergangs in die beiden Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration beitragen? Und welche unterstützenden Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle? Diese und weitere Fragen rund um den Chancenaufenthalt und die anschließende Bleibeperspektive werden in den Blick genommen

Anmeldung über NIFA plus