Sommertagung 2022

23. Juli 2022 - 09:45 bis 17:00 Uhr

Informationen auf: Arabisch, Englisch, Ukrainisch und Dari

Herzliche Einladung zur ersten Präsenztagung in Stuttgart nach zweieinhalb Jahren coronabedingter Pause! Am Samstag, den 23. Juli 2022, findet unsere diesjährige Sommertagung statt. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag wird den Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern beleuchten und analysieren. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Ukraine, Afghanistan, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Kinderschutz. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Die Anmeldung ist geschlossen.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung (Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrates)

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Solidarität und Ungleichbehandlung: Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern

Wieder einmal sind tausende Menschen aufgrund eines gewaltsamen Konflikts gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Betroffenheit über den Krieg in der Ukraine und die Solidarität mit Ukrainer*innen ist groß. Deutschland hat weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Geflüchtete schnell und unbürokratisch aus der Ukraine aufzunehmen. Währenddessen finden gewaltsame Konflikte in anderen Regionen der Welt weit weniger Beachtung. Geflüchtete aus diesen Ländern und auch flüchtende BIPoC aus der Ukraine erfahren geringere gesellschaftliche und politische Unterstützung. Sie erleben stattdessen höhere bürokratische Hürden und rassistische Sentiments. Was für soziale und politische Folgen hat dieser unterschiedliche Umgang mit Geflüchteten? Wie können wir Brücken schlagen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden? Diesen und weiteren Fragen wird Dr. Elisabeth Maué mit einem Schwerpunkt auf Bildung und Arbeit nachgehen.

Referentin: Dr. Elisabeth Maué (Universität Konstanz)

11:15 Uhr: Kaffeepause

11:30 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Ukraine, Afghanistan und Gesundheitsschutz werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe zum Kinderschutz findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht aus der Ukraine: Überblick über die rechtliche Situation

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine fliehen tausende Menschen nach Europa und Deutschland. Die EU reagierte unter anderem mit dem Inkraftsetzen der Richtlinie über einen „Massenzustrom“. Ukrainer*innen können dadurch ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Arbeitsgruppe wird es einen allgemeinen Überblick über die aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen geben, die sich aktuell für Geflüchtete aus der Ukraine stellen: Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verbunden? Wie sieht die Situation von Drittstaatsangehörige aus der Ukraine aus? In der AG können gemeinsam Fragen und Erfahrungen aus der Praxis diskutiert werden.

Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt Tübingen, Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a.D.)

Arbeitsgruppe 2: Hilferufe aus Afghanistan

Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat im August letzten Jahres international für großes Aufsehen gesorgt. Doch nach wenigen Wochen wurde kaum mehr darüber berichtet und Afghanistan verschwand aus der öffentlichen Wahrnehmung, obwohl sich die Lage vor Ort weiter zuspitzt. Die Aufnahme von gefährdeten Afghan*innen gestaltet sich kompliziert und Aufnahmeprogramme stehen noch aus während Tausende um ihr Leben fürchten. Sadiq Zartila wird über die Lage vor Ort berichten – wie Frauen, Hazara und Kinder ihrer Rechte beraubt werden, wie sich Widerstand gegen die Taliban formiert und wie groß die wirtschaftliche Not ist. Tarek Alaows wird über die begrenzten Ausreisemöglichkeiten für Gefährdete, Ortskräfte und Familienangehörige und über die politischen Pläne der Bundesregierung sprechen.

Referenten: Tareq Alaows (Luftbrücke Kabul) und Sadiq Zartila (Mitglied des Sprecher*innenrats Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 3: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Rechte haben, Recht bekommen

Deutschland verfügt im Arbeits- und Gesundheitsschutz über ein breites Rechtssystem. Doch selbst hier geborene und aufgewachsene Menschen stoßen auf Schwierigkeiten, diese Regelungen zu kennen und zu verstehen. Wesentlich schwerer haben es Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind und nun hier arbeiten. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeitsgeber*innen langfristige Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen im Blick haben. Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen sollen vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, die Fürsorgepflichten der Arbeitgeber*innen zu kennen, genauso wie die Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsmittel, erste Hilfe, Unfallvermeidung und so weiter.

Diese Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, dass Geflüchtete ihre Rechte im Bereich Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt kennen und einfordern können.

Referent: Walter Lukas (Ehrenamtlicher Bildungsarbeiter von ver.di)

Arbeitsgruppe 4: Schutz vor Gewalt: Geflüchtete Kinder und Kinderschutz

Alle Kinder haben das Recht auf ein Leben in Würde, in dem sie sowohl ihre Potenziale frei entfalten können, als auch vor Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch geschützt werden. Geflüchtete Kinder unterliegen einem besonderen Schutz, da sie besonders verletzlich sind. Ihre Lebensituation ist in vielerlei Hinsicht prekär. Beispielsweise leben sie häufig in beengten Wohnverhältnissen mit fehlender Privatsphäre, einer unsicheren Bleibeperspektive, haben Verluste von festen Bezugspersonen und mögliche Traumatisierungen im Heimatland oder auf der Flucht erlebt. Die Arbeitsgruppe möchte für Anzeichen von jeglicher Art von Gewalt sensibilisieren sowie Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
Ihre Fragestellungen haben Platz und werden im gemeinsamen Gespräch erklärt.

Referent*in: Mitarbeiter*in des Kinderschutz-Zentrums Stuttgart (KISZ)

13.30 – 15.00 Uhr: Mittagspause (gegen Spende) und Markt der Möglichkeiten

Während der Mittagpause haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Tischen mit Initiativen und Projekten aus ganz Baden-Württemberg ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen, zu informieren und Ideen auszutauschen.

Möchten Sie selbst Ihre Initiative/Projekt an einem Tisch präsentieren? Dann schreiben Sie uns gerne an: schmid@fluechtlingsrat-bw.de

15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II Wiederholung der Arbeitsgruppen 1, 2 und 3

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den Arbeitsgruppen 1 bis 3 aus. Diese werden aus der Arbeitsgruppen-Phase I wiederholt.

17:00 Uhr: Ende der Veranstaltung