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30 Resettlement-Flüchtlinge in Kenia warten noch immer auf ihre Einreise nach Deutschland

Aufnahmezusage erhalten, Habseligkeiten verkauft, die Unterkunft verlassen, und trotzdem keine Ausreise. So geht es derzeit 30 Geflüchteten in Kenia, die noch immer auf die Erfüllung ihres Resettlementversprechens warten.

Das Resettlement-Team der Caritas berichtet über die Situation der Betroffenen. Sie gehören zu einer Gruppe von 183 Personen mit besonderen Schutzbedarfen, die im Flüchtlingslager Kakuma in Kenia lebten. Mit besonderen Schutzbedarfen sind Personen gemeint, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Erfahrungen besonders verletzlich sind. Hierzu gehören unter anderem Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere und viele weitere Personengruppen.

Während des deutschen Regierungswechsels im Mai 2025 und dem daraus resultierenden Stopp von humanitären Aufnahmeprogrammen / Resettlement war das Verfahren für die Geflüchteten in Kenia bereits besonders weit fortgeschritten. So war das Auswahlverfahren abgeschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, die Aufnahmeentscheidungen getroffen und ein Flug ursprünglich für den 8. Mai 2025 geplant worden.

Auf Grundlage dessen entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nach Klage einer Betroffenen, es bestünde ein Anspruch, aufgenommen zu werden, da die Reise unmittelbar bevorstand und die Gruppe auf diese vertrauen konnte. Nachdem die Bundesregierung in Folge des Urteils die Einreise der gesamten Gruppe ermöglichte, flog der Charterflug schließlich am 17. Dezember 2025 Richtung Deutschland. Statt der 183 waren jedoch nur 143 Personen an Bord der Maschine. Denn: Unter anderem 30 Personen konnten den Flug aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen bzw. medizinischen Notfällen nicht wie geplant antreten.

Obwohl die Personen nun schon seit einigen Monaten wieder reisefähig sind und wiederholte Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, hat noch immer kein Ersatzflug stattgefunden. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums über den Zeitpunkt der Einreise steht noch immer aus, während die Betroffenen weiterhin getrennt von ihren Familien im Flüchtlingscamp Kakuma ausharren müssen. Diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung dar und nimmt willentlich in Kauf, dass Personen mit besonderen Schutzbedarfen weiterhin unter den schwierigen Bedingungen eines Camps leben müssen.

Auf der Website der Caritas resettlement finden Sie aktuelle Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen in Deutschland.