Visaverfahren sind für Geflüchtete vor allem im Rahmen des Familiennachzugs relevant und hier mit vielen Emotionen verbunden. Die jahrelangen Trennungen von Familien und Verfahrensverzögerungen zehren an der Substanz. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine Verfahrensänderungen bei Visaanträgen: Bei Ablehnungen wird das sogenannte Remonstrationsverfahren abgeschafft, in dem die Auslandsvertretungen die Ablehnungen auf Antrag nochmals überprüfen. Bald muss direkt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht werden, um eine Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Auswärtige Amt teilte mit, dass die die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens, dazu führt, dass mehr Mitarbeitende Visumsanträge bearbeiten können und sich damit Wartezeiten in Visumsverfahren verkürzen. Dies wurde in einer Pilotphase erprobt. Damit werden sich für die Betroffenen aber längere Verfahren ergeben, da sie nun direkt beim Verwaltungsgericht Berlin klagen müssen. Hier dauern die Verfahren sehr lange und weren künftig wahrscheinlich noch länger dauern.
Wer nun eine Ablehnung in einem Visumsverfahren erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob es nicht doch noch die Möglichkeit einer Remonstration oder Fachaufsichtsbeschwerde parallel zu einer Klage gibt. Wichtig ist, eine Klage immer fristgerecht einzureichen. Auch kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden.
- MiGAZIN, Juni 2025: Auswärtiges Amt schafft Visa-Widerspruchsverfahren ab