Aufruf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen – darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg – haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen und Berufsverbänden erwarten mit dem gemeinsamen „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ (www.aufruf-ladg.de) von den Parteien im Baden-Württembergischen Landtag, im Koalitionsvertrag für die kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zu verankern.

Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde auch im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht.

Die Verbände fordern darüber hinaus bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.

Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können. 

Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde auch im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht.

Die Verbände fordern darüber hinaus bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.

Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können. 

Der Aufruf kann von Organisationen und Einzelpersonen unterschrieben werden.

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Unterzeichnungsmöglichkeit