BVerfG: Prüfung aktueller Lebensbedingungen vor Abschiebung

Das Bundesverfassungsgericht beschließt eine Verschärfung der Abschieberegelung, die eine zwingende Evaluation der humanitären Lage im Herkunftsland voraussetzt. Die Behörden und Gerichte sind nun dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Überleben der betroffenen Person im Zielland möglich ist.

Wird ein Asylantrag abgelehnt oder gibt es grobe Verstöße, gegen die Aufenthaltsbestimmungen darf eine Person nicht mehr einfach in ihr Heimatland abgeschoben werden. Oftmals lassen wirtschaftliche und gesundheitliche Bedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern nicht zu, dass das Überleben des aus Deutschland abgeschobenen Menschen gesichert werden kann. Deshalb wurde am Freitag dem 9. Februar 2021 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschluss gefasst, dass es vor einer Abschiebung zunächst zu einer sinnvollen Evaluation der möglichen Lebensqualität im Zielland kommen muss, welche dann im Urteil berücksichtigt wird (AZ: 2 BvQ 8/21). Hierbei müssen die zuständigen Behörden und Gerichte vor allem die Sicherheitslage sowie die politische und gesundheitliche Gesamtsituation vor Ort analysieren. Zudem kommt auch der sozialen Situation, unter anderem der Frage nach der Existenz eines familiären Netzwerkes, der Einzelperson im Zielstaat eine große Bedeutung zu.

Die Abschiebung kann demnach nur dann erfolgen, wenn sicher ist, dass die Person im Zielland langfristig überleben kann. Hierbei spielt unter anderem der Pandemieverlauf im jeweiligen Land eine erhebliche Rolle. Wer aufgrund einer eingebrochenen Wirtschaft im Zuge von Corona-Maßnahmen seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann darf also nicht abgeschoben werden. Auch wird gewichtet wie die Zukunftsaussichten sich im jeweiligen Land entwickeln könnten. Nimmt beispielsweise die Sicherheitslage im Zielland zunehmend ab, sodass das Überleben der Person nicht mehr gewährleistet werden kann, darf keine Abschiebung stattfinden. Besonders an diesem Beschluss ist, dass die persönliche Meinung des*r Geflüchteten* in Bezug auf die Lebensbedingungen im Herkunftsland eine Rolle bei der Evaluation spielt und sich letzten Endes auf das eigene Urteil auswirkt.