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BVerwG: Abschiebungen nach Griechenland erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht informiert in einer Pressemitteilung vom 16. April 2025 über seine zwei noch nicht im Volltext vorliegenden Urteile vom selben Tag (Az. 1 C 18.24 und 1 C 19.24), in denen es im Wege der Tatsachenrevision entschieden hat, dass nicht-vulnerablen anerkannten Flüchtlingen in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation droht.

Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte dort in eine extreme materielle Notlage geraten würden, die es ihnen nicht erlaube, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen.

(Zitat von der Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Flüchtlingsrecht)