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Das Chancen-Aufenthaltsrecht ab 1. Januar 2023

Nach der Abstimmung im Bundesrat am 16. Dezember 2022 tritt das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wird für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).

Für wen die neue Regelung in Frage kommt und wie es nach der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrecht weitergeht findet sich in der Übersicht von NUiF – Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge.