Organisationen, die Hauptamtliche im Bereich Flucht und Migration beschäftigen, können mit einer „Organisations-Fördermitgliedschaft“ die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen. Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Hauptamtliche das kostenfreie Beratungsangebot des Flüchtlingsrats in Anspruch. Der aller größte Teil der Beratungsarbeit wird jedoch in geförderten Projekten geleistet, die sich nur an Ehrenamtliche richten. Vor allem Anfragen von Hauptamtlichen sind häufig komplex und erfordern immer wieder längere Recherchen, um sie beantworten zu können. Oft stehen die Hauptamtlichen aufgrund von Fristen unter Zeitdruck und manchmal sitzen die betroffenen Geflüchteten bei ihnen im Büro und hoffen auf eine umgehende Antwort auf ihr Anliegen. In dieser Situation bietet der Flüchtlingsrat kompetente und schnelle Unterstützung.
Wir wollen alle beraten!
Grundsätzlich ist es dem Flüchtlingsrat wichtig, alle Personen zu beraten, die seine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Dazu muss auch in die Zukunft geschaut werden, und die gesamte Aufgaben- und Angebotspalette auf eine nachhaltige Grundlage gestellt werden. Für Träger und Hauptamtliche mögen die Anfragen eine kaum wahrnehmbare Größe darstellen, für den Flüchtlingsrat summieren sich diese jedoch auf über ein Drittel der Anfragen, die jährlich in vierstelliger Zahl eingehen.
Deshalb haben wir eine Fördermitgliedschaft für Organisationen eingeführt, die Hauptamtliche beschäftigen. Bereits jetzt sind neben Asyl-Arbeitskreisen auch viele Kirchengemeinden, lokale Gliederungen von Wohlfahrtsverbänden und auch einige Kommunen Fördermitglieder. Mit der neu eingeführten Fördermitgliedschaft für Organisationen haben diejenigen Stellen, deren Hauptamtliche von der Arbeit des Flüchtlingsrats profitieren, nun die Gelegenheit dazu beizutragen, dass diese Arbeit auch zukünftig weitergehen kann. Werden auch Sie jetzt Fördermitglied!
Unterstützung ohne Fördermitgliedschaft?
Wer die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen möchte und von dessen Angebot profitieren möchte, ohne eine Fördermitgliedschaft abzuschließen, kann auch den monatlich speziell für Hauptamtliche erscheinenden Newsletter „Praxis-Info“ abonnieren, zu den gleichen Konditionen und mit den gleichen Vorteilen. Verwenden Sie hierfür einfach die entsprechende Option auf dem unten verlinkten Antragsformular.
Der Flüchtlingsrat wird bis auf Weiteres im Rahmen seiner Kapazitäten alle Anfragen von Hauptamtlichen beantworten – unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber eine Organisations-Fördermitgliedschaft hat oder nicht. Der Flüchtlingsrat hofft auf möglichst breiten Zuspruch auf freiwilliger Basis, um auch in Zukunft alle unterstützen und beraten zu können, die sich an ihn wenden.