Suche nach Kläger*innen, um gerichtliche Verfahren gegen die Bezahlkarte zu führen.
Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. möchten 3-4 Verfahren gegen die Bezahlkarte unterstützen, um gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen, die die Deckung des Existenzminimums durch die Bezahlkarte kritisch hinterfragen. Der kostengünstige Einkauf von Waren und Dienstleistungen ist mit der Karte nicht ausreichend möglich.
Es werden Personen gesucht, die
- nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und unter massiven Einschränkungen leiden, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert ist.
- ein Kind haben, dem Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) oder sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) auf eine Bezahlkarte gebucht bekommt, ohne dass diese bar abgehoben werden können.
- Überweisungsmöglichkeiten einzeln bewilligt bekommen haben (IBANs auf Antrag einzeln/individuell freizuschalten).
Weitere Informationen finden sich in dem Informationsschreiben „Kläger*innensuche für Verfahren gegen Bezahlkarte“.