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Hinweisblatt zum Chancen-Aufenthalt

Woher wissen Geduldete, ob sie für das Chancen-Aufenthaltsrecht in Frage kommen?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat ein Hinweisblatt in relativ einfacher Sprache zum Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt. Dieses Blatt wird per Post an potentielle Kandidat*innen des Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) verschickt. Es erklärt die Voraussetzungen für § 104c AufenthG und enthält eine Frist: 31.05.2023. Personen, die diesen Brief erhalten haben, sind bis zum 31. Mai 2023 vor einer Abschiebung geschützt. Bis zu diesem Datum soll ein Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt werden. Während der Bearbeitungszeit des Antrages gibt es auch keine Abschiebung.

Wer keinen Brief bekommen hat, aber trotzdem § 104c AufenthG beantragen will, soll sich beraten lassen – vielleicht kommt das Chancen-Aufenthaltsrecht ja trotzdem in Frage. Manche Personen können den Brief nicht verstehen, deshalb ist es wichtig, vom Chancen-Aufenthaltsrecht weiter zu erzählen. Hier gibt es mehrsprachige Informationen.

Wann soll ein Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt werden?

Das kommt darauf an. Am besten man lässt sich vor Antragstellung nochmal beraten. Vor allem Geduldete in Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung und Personen, die schon die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a/§25b AufenthG erfüllen. Man kann den Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht noch bis Ende 2025 stellen. Erst dann ist das Gesetz nicht mehr in Kraft.

Können Abschiebungen erfolgen?

Personen, die das Hinweisblatt bekommen haben, können bis zum 31.05.2023 nicht abgeschoben werden. Danach können Kandidat*innen für das Chancen-Aufenthaltsrecht abgeschoben werden, die keinen Antrag gestellt haben. Aber bei manchen Ländern besteht keine besonders große Abschiebegefahr, zum Beispiel Afghanistan und Irak. Ganz generell soll keine Abschiebung mehr durchgeführt werden, sobald ein Antrag auf § 104c AufenthG erfolgt ist. Nur Personen, welche die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht offensichtlich nicht erfüllen, können trotz einer Antragstellung abgeschoben werden. Das kann zum Beispiel bei zu hohen Straftaten oder zu später Einreise der Fall sein.