Keine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsfirmen

Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe bietet Dienstleistungen u.a. in Erstaufnahmeeinrichtungen an. Hier setzt deren Personal grundrechtsverletzende Hausordnungen um und Geflüchtete sind ihnen ausgeliefert. Auf Bundesebene gab es seitens der vorigen Regierung Bestrebungen zur Ausweitung der Befugnisse privater Sicherheitsdienstanbieter (vertagtes Sicherheitsdienstleistungsgesetz). Im Raum stehen unter anderem Vorschläge, wonach private Sicherheitsdienstleister hoheitliche Aufgaben übernehmen und unter anderem Personenkontrollen durchführen oder auch Platzverweise erteilen dürften. Ein bundesweites Bündnis, zu dem auch die Landesflüchtlingsräte gehören, kritisiert dieses Vorhaben.