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Mehrausgaben für die Kommunen: Rechtskreiswechsel Ukrainer*innen

In der Migrationsdebatte betont die Bundesregierung wiederholt die Notwendigkeit, die überlasteten Kommunen durch eine härtere Migrationspolitik zu entlasten. Das Vorhaben der Koalition, neuankommenden Ukrainer*innen Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld (SGBII/XII) auszuzahlen, hat zynischerweise den gegenteiligen Effekt: Die Kommunen müssen draufzahlen.

Die Aufnahmebedingungen für ukrainische Geflüchtete waren bislang im Vergleich für andere Geflüchtete mehr auf Integration und Teilhabe statt auf Ausgrenzung getrimmt. Beispielsweise erhielten Ukrainer*innen Auszahlungen von Leistungen nach SGB II/XII, was 122 € mehr im Monat als Leistungen nach AsylbLG (441 €) sind. An Ukrainer*innen, die seit dem 01.04.2025 erstmals einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, sollen bald nur noch Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Das Bundessozialministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der bayrische Ministerpräsident erwägt sogar Leistungskürzungen für alle Ukrainer*innen.

Diese Maßnahme drückt Geflüchtete aus der Ukraine unter das Existenzminimum und schränkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft, durch zum Beispiel schwierigere Arbeitsmarktintegration, ein. Außerdem widerspricht sich die Bundesregierung in folgendem Punkt: Die angekündigte Entlastung für Kommunen stellt sich als finanzielle Belastung heraus. Asylbewerberleistungen werden nämlich von den Kommunen gestemmt, das Bürgergeld wiederum mehrheitlich vom Bund. An den öffentlichen Ausgaben insgesamt ändert sich fast nichts, Kommunen müssen dafür zusätzlich zu den Asylbewerberleistungen noch Gesundheits- und Pflegekosten stemmen, da die Betroffenen nicht mehr gesetzlich krankrenversichert sein werden.