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SG Nürnberg: Bezahlkarte muss individuell angepasst werden

Zwei positive Eilentscheidungen des SG Nürnbergs

Das Sozialgericht (SG) Nürnberg hat mit zwei Beschlüssen vom 30.7.2024 (Az. S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER) entschieden, dass Bezahlkarten nicht ohne vorherige Anhörung ausgehändigt werden dürfen, die Umstände jedes Individuums berücksichtigt werden müssen und keine pauschalen Begrenzungen des Bargelds (hier: 50 €) vorgenommen werden dürfen.

Die Sozialämter müssen jede Person anhören, bevor sie auf die Bezahlkarte umstellen. Dazu gehört auch eine Rechtsmittelbelehrung. Die Aushändigung der Bezahlkarte ist eine Ermessensentscheidung und das Ermessen muss bei jeder Entscheidung ausgeübt werden. Zudem müssen die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Bargeldbegrenzungen müssen im Ermessen und im Hinblick auf die Lebensumstände entschieden werden.

Das SG kritisierte die Bezahlkarte auch ganz allgemein: Die Restriktionen der Bezahlkarte im Hinblick auf begrenzte Bargeldmittel und wegfallenende Onlineeinkäufe sowie Überweisungen führen dazu, dass Bedarfe nicht mehr gedeckt werden können. Auch seien Informations- und Teilhaberechte massiv beschränkt.

Nun muss das Sozialamt die Leistungen wieder vollständig auf das Konto überweisen. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritten.