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Ukraine: Visumsfreie Einreise für weitere Personen

Am 27. November 2024 war die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum sechsten Mal in der Weise geändert worden, dass Bestimmungen über die (erstmalige) Einreise ohne Visum verlängert wurden. Am 21. März 2025 wurde diese Verordnung zum siebten Mal geändert und bezieht nun weitere Gruppen mit ein, nämlich: ukrainische Staatsangehörige und anerkannte Flüchtlinge, die im Februar 2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten hatten, und die bis zum 4. Dezember 2025 ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist sind. Diese Personen sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (BGBl. 2025 I Nr. 95 vom 21.03.2025).

Es scheint sich um die Korrektur eines redaktionellen Versehens zu handeln, da bereits im November für die in § 2 Abs. 1 der UkraineAufenthÜV genannten Personengruppen diese Regelungen verlängert worden waren und die Verordnung nunmehr auch rückwirkend zum 1.1.2025 gilt.