Anlässlich des UN-Welttags des Flüchtlings (20.06.) erinnern der Flüchtlingsrat, der Paritätische in Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg und der Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen (LAKA) Baden-Württemberg die Landesregierung an ihre Versprechen im Umgang mit geflüchteten Menschen.
„Während die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf für das mit Spannung erwartete „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vorgelegt hat, ist es nicht zu erklären, warum Baden-Württemberg im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern, keine Vorgriffsregelung für die Übergangszeit einführen will“, kritisierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Damit würden von Abschiebung bedrohte Personen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschützt. Die vom Justizministerium vorgebrachte Behauptung, eine solche Vorgriffsregelung sei rechtlich nicht zulässig, entbehrt angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung 2019 genau eine solche Regelung eingeführt hat, jeder Glaubwürdigkeit“, so McGinley.
Um die im Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg beabsichtigten Bleiberechtsregelungen wirksam anzuwenden, brauche es zudem professionelle Begleitung, Beratung und Unterstützung für die Betroffenen. Das Sozialministerium hat aber viele dieser Menschen aus der Zielgruppe des Integrationsmanagements herausdefiniert, ohne Alternativen zu schaffen. Somit gibt es viele Menschen mit Unterstützungsbedarf, für deren Betreuung es keine hauptamtliche Zuständigkeit gibt. Diese Versorgungslücken müssen dringend geschlossen werden, so die Verbände. Eine Möglichkeit wäre, endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte flächendeckende unabhängige Flüchtlingsberatung einzuführen und finanziell angemessen auszustatten.
Die Verbände kritisieren zudem die Ungleichbehandlung von aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen. Diese werden in vielen Fällen von den Behörden abgewiesen und ins Asylverfahren gedrängt, anstatt dass ihre Anträge unabhängig von ihrer Nationalität gleich behandelt werden, so die Verbände.
„An der Aufnahmebereitschaft für ukrainische Geflüchtete und dem großzügigen Umgang mit ihnen sehen wir, dass eine Flüchtlingspolitik unter anderen Vorzeichen als in den letzten Jahren möglich ist, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. In diesem Sinne braucht es eine humane und solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik, die alle geflüchteten Menschen gleich behandelt“, erklärt Katerina Peros-Selim, Referentin für Migration beim Paritätischen Baden-Württemberg. „Visums- und kostenfreie Einreise, freie Wahl des Zufluchtslandes, selbstbestimmtes Wohnen und Arbeitserlaubnisse ab dem Tag der Registrierung sowie der uneingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung sind nur einige Punkte, die in Bezug auf Asylsuchende oft als utopische Forderungen abgetan werden, aber jetzt für ukrainische Geflüchtete möglich sind“, so Peros-Selim.