Familien gehören zusammen!

- appelliert der Flüchtlingsrat BW zum Internationalen Tag der Familie gemeinsam mit Pro Asyl und mehr als 200 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland.

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter: Mike Schubert – Oberbürgermeister von Potsdam (SPD), Belit Onay – Oberbürgermeister Hannovers (Grüne), Stephan Neher – Oberbürgermeister von Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD). Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen.

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: 

Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen 
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:
Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Zum Aufruf mit der Liste der Erstunterzeichnenden geht es hier.