VG KA: Asyl Nigeria weibliche Genitalverstümmelung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) entschied, dass die in Deutschland geborene Tochter einer Nigerianerin einen Anspruch auf Zuerkennung von Asyl und Flüchtlingseigenschaft, da ihr weibliche Genitalverstümmelung (FGM) droht. Die Tradition ist in praktisch allen religiörsen und ethnischen Gruppen in Nigeria tief verwurzelt. Eltern könnten dies zwar vermeiden, insbesondere bei finanziell schwachen Eltern droht eine Veranlassung durch die Großeltern, ggf. auch gegen den Willen der Eltern. Ausreichender staatlicher Schutz steht nicht zur Verfügung, da in der Praxis die Reaktion der Polizei hierauf unzureichend ist. Interner Schutz wird mit Blick auf die individuelle Situation der Familie verneint.