Am 1. August 2019 trat das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes in Kraft, durch welches sich unter anderem Änderungen bezüglich des Zugangs zur Sprachförderung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ergaben. Außerdem werden Iran, Irak und Somalia seit dem 1. August 2019 nicht mehr als Länder mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ eingestuft. Mehr zu den Auswirkungen dieser Änderungen können Sie im Artikel „Verbesserungen ohne Blick nach vorne“ lesen, welcher in unserem Rundbrief 01/2020 erschien.
- Stella Hofmann, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief 01/2020: „Verbesserungen ohne Blick nach vorne„