Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten, benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind. Da viele Kolleg*innen diese Informationen nicht kennen und über ihre Ansprüche als Versicherte etwa auf Rehabilitationsleistungen zu wenig Bescheid wissen, hat ver.di Basisinformationen zur Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall in Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch übersetzen lassen.
In den mehrsprachigen Flyern gibt es Hinweise und Links wie Beschäftigte die Meldung selber an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vornehmen können, wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht abgibt.