Zugang zu Integrationskursen für Asylsuchende aus Somalia

Somalia gilt ab dem 01.03.21 wieder als Land mit guter Bleibeperspektive. Dies hat zur Folge, dass Asylbewerbende aus Somalia ab sofort einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen können.